Uwe Urlaub
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Widerrufsbelehrung

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie“. Bevor Sie uns beauftragen, benötigen wir deshalb Ihre Einverständniserklärung.

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Einverständniserklärung

Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB). Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).